Wenn Sie einen Vertrag mit der Hochschule haben (Arbeitsvertrag, Lehrvertrag, Ausbildungsvertrag, etc.) ist die Gültigkeit Ihres CIT-Accounts an die im Personalregister eingetragenen Vertragsdaten gekoppelt. Wenn für Sie eine Weiterbeschäftigung beschlossen wird und Sie die Vertragsverlängerung unterzeichnen, trägt Abteilung HR die neuen Vertragsdaten ins Personalregister ein. Diese Änderung wird auch automatisch in Ihren CIT-Account übernommen und Sie werden per E-Mail über die neue Gültigkeit informiert. Sofern die Vertragsanpassungen frühzeitig durchgeführt und eingetragen werden, ist ein nahtloser Übergang gewährleistet.
|
Von der Unterzeichnung bis zum Inkrafttreten der Änderungen kann es durch die Verwaltungsprozesse gelegentlich zu Verzögerungen kommen. Falls für Sie bereits eine Vertragsverlängerung beschlossen, aber noch nicht im Personalregister bei HR hinterlegt ist, kann mittels folgendem Vorgehen die Zeit bis zur Eintragung überbrückt werden (frühestens 28 Tage vor Erreichen des Deaktivierungsdatums):
Sie werden per E-Mail informiert, sobald der elektronische Workflow von allen Instanzen bearbeitet wurde.
|