Allgemeines
Da Zeitarbeitskräfte nicht direkt von der Hochschule beschäftigt werden, gibt es keinen Eintrag in der Personaldatenbank durch HR. Es wird somit kein automatischer Workflow über das IDM für die Erstellung eines CIT-Accounts angelegt.
Wie erhält eine Zeitarbeitskraft einen CIT-Account?
Damit eine Zeitarbeitskraft also einen CIT-Account erhalten kann, muss ein Zeitarbeitskraftsaccount beantragt werden (siehe: Account für Zeitarbeitskraft beantragen). Zeitarbeitskräfte erhalten dieselben Berechtigungen wie Mitarbeiter. Welche das im einzelnen sind, können Sie dem Artikel Wo ist mein CIT Account überall gültig? entnehmen.
Zusätzliche Berechtigungen
Weitere Anträge auf Zugriffsberechtigungen, wie z.B. Citrix, SAP oder Laufwerkszugriffe sind wie beim Personal, welches direkt durch die Hochschule beschäftigt wird, durchzuführen: