Die Abrechnung der gelehrten Stunden erfolgt über den B-Bogen bei hauptamtlich Lehrenden beziehungsweise über einen Lehrauftrag bei nebenamtlich Lehrenden.

Insgesamt dürfen nicht mehr als 6 SWS pro Modulexemplar abgerechnet werden. Pro Person dürfen im !SG insgesamt (auch über mehrere Modulexemplare verteilt) nicht mehr als 3 SWS (bei Hauptamtlichen) bzw. 4 SWS (bei Nebenamtlichen) abgerechnet werden - außer es liegt eine Sondergenehmigung durch die Konferenz der Studiendekan*innen vor.

Wie die abgerechneten SWS aufgeteilt werden, hängt von den Lehrenden selbst ab - eine gesonderte Vergütung für die Modulkoordination gibt es nicht.